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NWB Nr. 36 vom Seite 2678

Bußgelder wegen Datenschutzverstößen – Vermeidung und Verteidigung

Deutsche Aufsichtsbehörden setzen seit vergangenem Jahr zunehmend auf Sanktion

Dr. Alexander Golland

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich die Geldbußen, die für Datenschutzverstöße von den Datenschutzaufsichtsbehörden verhängt werden können, drastisch erhöht. Zugleich haben die Aufsichtsbehörden ihre Praxis umgestellt: von einer vornehmlich beratenden Funktion zu einer Verhaltenssteuerung durch Sanktion. Dabei geraten nicht nur die „Global Player“ auf den Schirm der deutschen Aufsichtsbehörden. Der Beitrag skizziert die derzeitige Aufsichtspraxis, verhängte Bußgelder, typische Auslöser für die Verhängung von Geldbußen und Strategien zur Vermeidung.

I. Geldbußen und Aufsichtspraxis unter der DSGVO

[i]Die mögliche Höhe von Bußgeldern löst große Aufmerksamkeit ausEine wesentliche Neuerung und vielleicht der Hauptgrund, weshalb die DSGVO für Aufsehen sorgte, waren die enormen Bußgeldandrohungen. Die gefürchteten Millionen- oder gar Milliardenbußgelder bescherten dem Datenschutzrecht eine bis dato unbekannte Aufmerksamkeit. Die DSGVO unterscheidet zwei maßgebliche Schwellen: Bei „formellen“ Verstößen (Art. 83 Abs. 4 DSGVO) drohen Geldbußen von bis zu 2 % des weltweiten Vorjahresumsatzes, bei „materiellen“ Verstößen und Zuwiderhandlungen gegen aufsichtsbehördliche Anordnungen (Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO) sogar Geldbußen von bis zu 4 % des Umsat...