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KöMoG: Auswirkungen aus der Existenz verrechenbarer Verluste und von Überentnahmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2660Die Option nach § 1a KStG führt dazu, dass die optierenden Personengesellschaften und ihre Gesellschafter dem Regime der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter unterworfen werden und gesetzlich ein Formwechsel der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft fingiert wird. Das führt u. a. zur Suspendierung von Vorschriften, die nur für Mitunternehmerschaften und ihre Mitunternehmer anwendbar sind, wie z. B. § 15a EStG und § 4 Abs. 4a EStG.
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Dispositionen wegen des Verfalls der verrechenbaren Verluste
[i]Drohender Verfall der verrechenbaren Verluste nach § 15a EStG bei OptionsausübungDie verrechenbaren Verluste können letztmals für Gewinnanteile aus der optierenden Gesellschaft genutzt werden, die im Wirtschaftsjahr vor dem Jahr der Wirksamkeit der Option entstehen. Verrechnet werden können die Verluste auch mit Veräußerungsgewinnen der Gesellschafter. Veräußerungsgewinne entstehen, wenn der fiktive Formwechsel, den die Option zur Körperschaftsteuer auslöst, nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG mit dem gemeinen Wert oder einem Zwischenwert bewertet wird.
[i]Gezielte GewinnrealisationDamit ist erreichbar, dass bei der optierenden Gesellschaft durch Buchwertaufstockung Abschreibungsvolumen generiert wird und sich sowohl das Einlagekonto nach § 27 KStG bei der o...