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IWB Nr. 17 vom Seite 708

Die Mandatory Disclosure-Richtlinie in den Niederlanden

Umsetzung der DAC6 und typische niederländische Gesichtspunkte

Edwin Thomas

Die aktuelle Fassung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC6 – auch Mandatory Disclosure-Richtlinie) war in allen EU-Mitgliedstaaten bis zum umzusetzen. Aufgrund ihrer Reichweite und der Verzögerung der Umsetzung war das auch in Deutschland schon Gegenstand des Schrifttums. Ziel dieses Aufsatzes ist es aufzuklären, welche Besonderheiten es in den Niederlanden gibt. Dazu wird zunächst die nationale Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Richtlinie erläutert. Anschließend wird auf einen Grundsatzbeschluss des niederländischen Staatssekretärs für Finanzen v.  eingegangen. Dabei sollen die praktischen Konsequenzen für in Deutschland ansässige Unternehmen diskutiert werden.

Kernaussagen
  • Das Wet op de internationale bijstandsverlening bij de heffing van belastingen konkretisiert die Verpflichtungen aus der DAC6 für die Niederlande.

  • Für die Niederlande schließt das Tatbestandsmerkmal „grenzüberschreitend“ Transaktionen zwischen den Niederlanden und einer oder mehreren der niederländischen Inseln in der Karibik ein.

  • Eine deutsche Gesellschaft kann in den Niederlanden leicht meldepflichtig sein, wenn ihr Steuerberater oder die Gesellschaft selbst wirtschaftliche Verbindungen zu den Niederlanden hat.