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Verstößt der Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO gegen die Niederlassungsfreiheit?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 714Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung der Betriebsprüfung, eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen, nicht oder nicht rechtzeitig nach, droht die Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO. Dasselbe gilt, wenn die Betriebsprüfung die Dokumentation für nicht verwertbar hält. Das , NWB AAAAH-86771 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist.
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I. Die Vorlageentscheidung
[i]FG Bremen hält Verstoß gegen die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit für denkbarDas FG Bremen äußert in seinem Vorlagebeschluss Zweifel daran, ob der Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Zur Begründung der Vorlage stellt das FG Bremen unter Bezugnahme auf die „Hornbach“-Entscheidung des EuGH fest, die nationalen Regelungen müssten sich auf die Korrektur fremdunüblicher Gestaltungen beschränken. Zu diesem Zweck habe der Gesetzgeber der Finanzverwaltung mit der Befugnis zu einer ungünstigen Veranlagung aus § 162 Abs. 3 AO bereits ausreichende Mittel an die Hand gegeben.
Zudem führten auch die Regelungen zur Höhe des Zuschlags dazu, dass dieser dem Finanzgericht nicht erforderlich ersch...