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Beherbergungsvertrag | Teilung der Buchungskosten nach Stornierung in der Corona-Pandemie
Müssen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.
Mit der pandemiebedingten Absage einer Fachmesse, aus deren Anlass die Buchung erfolgte, sei der buchenden Vertriebsgesellschaft ein unverändertes Festhalten [i]Welker, NWB 5/2021 S. 351am Vertrag einschließlich des mit der Ausübung des vertraglichen Stornierungsrechts entstandenen Rückabwicklungsschuldverhältnisses aufgrund der besonderen Umstände des Streitfalls unzumutbar geworden, so das Gericht. Besondere Bedeutung komme dabei dem Umstand zu, dass die Hotelbetreiberin ohne die Stornierung wegen des späteren Beherbergungsverbots nicht in der Lage gewesen wäre, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen. Da sowohl die ...