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BMF 19.08.2021 III C 2 -S 7283/19/10001 :002, NWB 35/2021 S. 2576

Umsatzsteuer | Abrechnung über nicht ausgeführte sonstige Leistung mittels Gutschrift

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG kann eine Rechnung auch durch den Leistungsempfänger ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart worden ist (Gutschrift). Mit Schreiben v.  stellt das BMF im Nachgang zum , BStBl 2021 II S. 542, klar, wann daraus eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund eines unberechtigten Steuerausweises entstehen kann.