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BFH 19.04.2021 VI R 49/18, StuB 17/2021 S. 709

Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG

(1) Ein landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück, auf dem in einer Tiefe von 3 bis 4 m ein Regenwasserkanal verlegt wird, bleibt einkommensteuerrechtlich ein einheitliches Wirtschaftsgut (Bestätigung des , NWB GAAAB-02497, BStBl 1982 II S. 643). (2) Leistungen, die ein Landwirt für die Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zulasten eines Betriebsgrundstücks bezieht, mit der er das zeitlich nicht begrenzte Recht eingeräumt hat, auf dem Grundstück in 3 bis 4 m Tiefe einen Regenwasserkanal zu verlegen und zu unterhalten, sind bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG mit dem Grundbetrag gem. § 13a Abs. 4 EStG abgegolten (Bezug: § 8 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, § 13a Abs. 4, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. ...