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BFH 21.04.2021 XI R 31/20 (XI R 34/18), StuB 17/2021 S. 714

Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z. B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 15a UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL).

Praxishinweise

Nach § 4 Nr. 15a UStG in der im Streitjahr 2008 gültigen Fassung sind die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V) und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (§ 282 SGB V) untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerbefreiung war im Urteilsfall nicht anwendbar, weil die streitigen Leistungen nicht auf gesetzlicher, sondern auf vertraglicher Grun...