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Zweites Führungspositionen-Gesetz tritt in Kraft – Auswirkungen auch auf die Erklärung zur Unternehmensführung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) am gelten weitere Vorgaben für mehr Geschlechtergerechtigkeit in den Führungspositionen im privaten und im öffentlichen Sektor.
Die gesellschaftsrechtlichen Neuregelungen betreffen u. a.:
Unternehmen, die börsennotiert und zugleich mitbestimmt sind, sind verpflichtet, mindestens eine Frau und mindestens einen Mann in den Vorstand zu berufen, wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht (sog. „Vorstandsquote“; § 76 Abs. 3a AktG).
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmt sind, sind verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führung...