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Online-Nachricht - Dienstag, 31.08.2021

Gesetzgebung | Verbesserungen im Elterngeld ab (BMFSFJ)

Für Eltern von Kindern, die ab dem geboren werden, gelten Verbesserungen im Elterngeld. Es ist flexibler gestaltet und soll Eltern von besonders früh geborenen Kindern stärker unterstützen.

Das BMFSFJ führt hierzu u.a. aus:

  • Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererse...

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