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Checkliste für das Bilanzgespräch mittelständischer Unternehmen
Bei den Kreditinstituten ist es üblich, mit den Firmenkunden, insbesondere bei Krediten über 250 000 DM, die den Vorschriften des § 18 KWG unterliegen, einmal im Jahr ein Gespräch über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu führen. Anlaß hierzu ist meist der vorgelegte Jahresabschluß. Über dieses Gespräch wird ein Protokoll gefertigt, das zu den Kreditunterlagen genommen wird. Sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geordnet, d. h. ist der Kapitaldienst gegeben, können also die Zinsen und die Tilgungen vom Unternehmen nachhaltig erwirtschaftet werden, so wird bei diesen Gesprächen i. d. R. weniger zum Jahresabschluß als zur allgemeinen Lage des Unternehmens gefragt. Ist jedoch der Kapitaldienst gefährdet, so muß sich der Unternehmer insbesondere auf eine kritische Durchleuchtung des Jahresabschlusses und auf Fragen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens einstellen. In einer solchen Situation ist es wichtig, noch weitere Unterlagen wie z. B. Auftragsbestand, betriebswirtschaftliche Auswertung etc. mitzunehmen, um kritischen Fragen der Bank offensiv begegnen zu können. Die vorliegende Checkliste soll zur Vorbereitung auf dieses Kreditgespräch dienen, wobe...