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NWB Nr. 34 vom Seite 2560

Kundenfreundliches Finanzamt

Bereits seit einigen Jahren können sich die Steuerbürger an der Wahl des kundenfreundlichsten Finanzamts beteiligen. Zu den Bewertungskriterien zählen hierbei: Freundlichkeit der Mitarbeiter, Erreichbarkeit bei Fragen sowie Geschwindigkeit der Bearbeitung. In Punkto Schnelligkeit zumindest kann daher sicherlich dieses Finanzamt auf ein gutes Voting-Ergebnis hoffen: Hier wurde ein geänderter Einkommensteuerbescheid erlassen, mit dem ein Einspruch erledigt werden soll, der laut dem in den Erläuterungen angegebenen Datum vor Erlass des ursprünglichen Steuerbescheids eingelegt worden sein müsste. © ullrich – stock.adobe.com

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