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BAG 27.04.2021 2 AZR 540/20, NWB 34/2021 S. 2506

Arbeitsverhältnis | Kündigungsschutzprozess im Kleinbetrieb

Fremdgeschäftsführer der Arbeitgeberin sind bei der Berechnung der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zu berücksichtigen, wenn es sich um Arbeitnehmer i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG handelt.

Anmerkung:

Zwar gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) nicht in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG); [i]Zum Aufhebungsvertrag Petersen, NWB 23/2019 S. 1682auf die im Vierten Abschnitt stehende Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG ist sie aber nicht anzuwenden. Allerdings muss der Arbeitnehmer darlegen, dass es sich bei den Fremdgeschäftsführern im Betrieb seiner Arbeitgeberin um Arbeitnehmer i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG handelt. Insoweit orientiert sich das BAG am nationalen Arbeitnehmerbegriff (§ 611a Abs. 1 BGB). Eine generelle...