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BBK Nr. 6 vom Seite 273 Fach 18 Seite 439

Handelsbilanzrecht

von Prof. Dr. Karlheinz Küting und wiss. Mitarbeitern des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Teil J: Anhang und Lagebericht

von Prof. Dr. Karlheinz Küting, Saarbrücken

I. Einleitung

1. Grundlagen

Die Rechnungslegung verfolgt das Ziel, einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Bilanz sowie GuV tragen diesem Zweck insofern Rechnung, als sie auf der Grundlage von Zahlenangaben Aufschluß über bestimmte quantitative Größen des Unternehmens geben. Dem Bilanzleser bleibt es vorbehalten, diese Größen auszuwerten und zu interpretieren, um auf diesem Wege Einblick in die Größe, Struktur und wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erhalten. Die nach bestimmten Bilanzierungsgrundsätzen erfaßten und nach bestimmten Prinzipien strukturierten art- und wertmäßigen Angaben in der Bilanz und Erfolgsrechnung reichen jedoch allein nicht aus, um diese zentrale Aufgabe befriedigend zu lösen, weil beide Rechenwerke aufgrund ihrer ”mathematisch abstrakten Natur” (Walb, S. 13) zahlreiche Fragen bereits vom Grundsatz her nicht beantworten. Die Lücke zwischen den mathematisch abstrakten Angaben in der Bilanz und Erfolgsrechnung einerseits und der Forderung nach einem mögl...