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Handelsbilanzrecht
Teil I: Erfolgsrechnung
I. Grundlagen der handelsrechtlichen Erfolgsrechnung
1. Aufgaben und Verzahnung mit der Bilanz
Der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) kommt als Zeitraumrechnung die Aufgabe zu, den Jahreserfolg eines Unternehmens aus den im Laufe eines Geschäftsjahres entstandenen Aufwendungen und Erträgen, mithin aus Stromgrößen, zu ermitteln. Sie ergänzt in Systemen der doppelten Buchführung die Bilanz, welche das identische Jahresergebnis als Saldogröße einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden am Schluß eines jeden Wirtschaftsjahres, also aufgrund von Bestandsgrößen, ausweist.
Die Entscheidungen über den Ansatz und die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und sonstigen ansatzfähigen bzw. -pflichtigen Posten in der Bilanz beeinflussen daher unmittelbar die GuV. Werden bspw. Bilanzierungshilfen - wie jene für Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen nach § 269 HGB - nicht in Anspruch genommen (Bilanzverkürzung im Vergleich zur Aktivierung), dann schmälern die zugehörigen Aufwendungen das Jahresergebnis in voller Höhe. Wird die Bi...