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Das neue Stiftungsrecht
Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts tritt zum 1.7.2023 in Kraft
Am wurde das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes) verkündet. Es wird am in Kraft treten. Die Verabschiedung markiert vorerst den Schlusspunkt einer jahrelangen Reformdiskussion im deutschen Stiftungsrecht. Das nun verkündete Gesetz setzt auf den Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf, die sich seit 2014 mit der Reform des Stiftungsrechts auseinandergesetzt und in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2018 einen ausformulierten Diskussionsentwurf vorgelegt hatte. Der Entwurf fand mit nur geringen Anpassungen Eingang in den Referentenentwurf des BMJV von 2020, auf dem letztlich der Regierungsentwurf v. beruht, der nun mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen verabschiedet wurde. Das Gesetz hat mithin einen langen Weg hinter sich. Einen Weg, der bis zur Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat am 24. und von einer kontroversen Diskussion begleitet war. Auf seinem Weg verlor das Gesetz die vielfach gewünschten Stifterrechte, die es dem Stifter ermöglichen sollten, innerhalb einer bestimmten Frist nach der Anerkennung der Stiftung noch Anpassungen an der Verfassung ...