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Niedersächsisches FG | Voraussetzungen für Steuerbegünstigung einer ausländischen Stiftung
Eine ausländische Körperschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn nach ihrer Satzung eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegt.
Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Klägerin, eine nach österreichischem Recht gegründete Stiftung, nach nationalem Recht als steuerbegünstigte Körperschaft [i]Satzungsbestimmungen einer Stiftung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaates müssen nicht im Wortlaut die deutschen Vorgaben zur Gemeinnützigkeit einhaltenanzuerkennen ist. Die Klägerin wurde anlässlich einer letztwilligen Verfügung errichtet und ihr anschließend das sowohl in Deutschland als auch in Österreich belegene Vermögen der Verfügenden übereignet. Der Stiftungszweck ist nach der Satzung der Klägerin die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere des politischen deutschsprachigen Kabaretts. Die Klägerin war der Auffassung, dass sie und ihre ...