Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Köln | Zuteilung von Anteilen einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Sachdividende oder Einlagenrückgewähr
(1) Die Zuteilung von Anteilen durch eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Körperschaft ist nur dann eine steuerfreie Einlagenrückgewähr, wenn dies in dem dafür in S. 643§ 27 Abs. 8 KStG vorgesehenen Verfahren gesondert festgestellt worden ist. Fehlt es an einem solchen Feststellungsverfahren, gilt die Leistung gem. § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG als Gewinnausschüttung. (2) Ist danach das Vorliegen einer Einlagenrückgewähr nicht gegeben, ist es gleichwohl nicht ausgeschlossen, den Ertrag und die Anschaffungskosten der zugeteilten Anteile gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG mit 0 € anzusetzen, weil es nicht möglich ist, zu ermitteln, ob dem Grunde nach ein Kapitalertrag vorliegt oder wie hoch dieser ist.
Das [i]Zuteilung von Bonus-Aktien einer ausländischen Gesellschaft ist ggf. kein steuerpflichtiger KapitalertragFinanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Zuteilung von Aktien an einer britischen Kapitalgesellschaft („Bonus-Aktien“) ...