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BBK Nr. 9 vom Seite 427 Fach 17 Seite 3207

Bilanzielle Behandlung von Kundenzuschüssen

§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz:

Erhält ein Unternehmen von seinen Kunden Zuschüsse zu den Herstellungskosten für Werkzeuge, die es bei der Preisgestaltung für die von ihm mittels dieser Werkzeuge herzustellenden und zu liefernden Produkte preismindernd berücksichtigen muss, so sind einerseits die Zuschüsse im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung gewinnerhöhend zu erfassen und andererseits in derselben Höhe eine gewinnmindernde Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Diese Rückstellung ist sodann über die voraussichtliche Dauer der Lieferverpflichtung gewinnerhöhend aufzulösen. Das gilt auch dann, wenn die genannten Verpflichtungen des Zuschussempfängers sich nicht aus einem am Bilanzstichtag bestehenden Vertrag, sondern nur aus einer Branchenübung ergeben (faktischer Leistungszwang).

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin produziert für Automobilhersteller Serienteile, wobei sie kundenspezifische Werkzeuge verwendet, die sie selbst herstellt. Hierfür erhält sie vom jeweiligen Kunden ”Werkzeugkostenbeiträge”, die sie bei ihrer Preiskalkulation für die gelieferten Teile preismindernd berücksichtigt. Die Klägerin bildete in Höhe der...