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BBK Nr. 7 vom Seite 333 Fach 17 Seite 3201

Unberechtigte Entnahmen eines Gesellschafters bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

§§ 4 Abs. 3 und 4, 15 Abs. 1 Nr. 2, 18 EStG

Leitsätze:

1. Bei einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kommt die Aktivierung eines durch unberechtigte Entnahmen eines ungetreuen Gesellschafters entstandenen Ersatzanspruchs nicht in Betracht.

2. Unberechtigte Entnahmen führen beim ungetreuen Gesellschafter, anders als wenn er der Gesellschaft zustehende Zahlungen auf das eigene Konto umleitet, nicht zu Betriebseinnahmen.

Aus dem Sachverhalt:

Die Kläger waren in den Streitjahren (1988 bis 1990) Mitglieder einer Rechtsanwaltssozietät. Die Sozietät ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Ende März 1991 schieden die Kläger aus der Sozietät aus. In diesem Zusammenhang kam es zu einem Zivilrechtsstreit, der am mit einem Vergleich endete. Unter dem Datum vom hatte das zuständige Gruppen-FA bei der Sozietät eine Betriebsprüfung angeordnet. Der Betriebsprüfer traf folgende Feststellungen, denen sich das FA anschloss:

1.  Aufgrund der Umsatzsteuererklärung 1986 hatte das FA im Jahre 1988 Umsatzsteuer in Höhe von 15 625,50 DM erstattet. Der Erstattungsbetrag war auf das Konto N...