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Einzahlung in eine Kapitalrücklage: Behandlung beim Gesellschafter
Leitsätze:
1. Die Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage der Gesellschaft erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung. Wird der in einer Fremdwährung geleistete Einzahlungsbetrag später an den Gesellschafter zurückgezahlt und hat sich der - in DM berechnete - Wert jenes Betrags inzwischen durch einen Kursverlust der fremden Währung vermindert, so entsteht für den Gesellschafter auch dann kein sofort abzugsfähiger Aufwand, wenn er die Beteiligung im Betriebsvermögen hält.
2. Ist die empfangende Gesellschaft eine ausländische, so ist nach dem jeweiligen ausländischen Handelsrecht zu beurteilen, ob die Einzahlung in die Kapitalrücklage die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Gesellschaft erhöht oder zur Entstehung eines selbständigen WG ”Beteiligung an der Kapitalrücklage” führt.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin erwarb 1988 sämtliche Anteile einer
italienischen AG
(S). Außerdem zahlte sie 1988 und 1991 Beträge von . . . in eine Kapitalrücklage ein, die für spätere Kapitalerhöhungen verwendet werden sollte; ein Teil davon wurde 1991 auch für eine Erhöhung verwendet. 1992 wurde die v...