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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13 | Existenzgründungszuschuss: Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendium an Mitunternehmer einer GbR

Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs als Sonderbetriebseinnahme i. S. des. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird. Im Streitfall hatte der Gesellschafter einer GbR vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein EXIST-Gründerstipendium erhalten.

Bei dem nächsten Urteil geht es um die spannende Frage, ob das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen ist.

Zu den mitunternehmerischen Einkünften des Gesellschafters einer Personengesellschaft gehören alle Einnahmen und Betriebsausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen haben. Als Sonderbetriebseinnahmen in diesem Sinne sind auch Einnahmen zu qualifizieren, die ein Mitunternehmer zwar im eigenen Namen, aber mit Unterstützung der Mitunternehmerschaft erzielt.

Diese Grundsätze hat der Bundesfinanzhof jetzt auf eine durch ein Stipendium geförderte Tätigkeit eines Mitunternehmers angewendet. Stipendien dienen demnach regelmäßig daz...