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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 02-06 | Bewirtungskosten: Verwaltung verschärft bürokratische Hürden für den Betriebsausgabenabzug

Das BMF hat sein Schreiben aus 1994 zu den formellen Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG auf den neuesten Stand gebracht. Die in einigen Punkten verschärften bürokratischen Hürden gelten generell ab . Für bis zum ausgestellte Belege ist allerdings der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig.

Wenn ich mir zur Vorbereitung von „Steuern mobil” in der NWB Datenbank die neu veröffentlichten Verwaltungsanweisungen ansehe, da bin ich oft überrascht, zu welchen Spezialproblemen es umfangreiche Kurzinformationen, Verfügungen und Erlasse gibt. Bei grundlegenden Fragen, die in der Praxis eine große Rolle spielen, wissen wir hingegen oft nicht so genau, nach welchen Kriterien die Finanzämter entscheiden. Es ist daher zunächst einmal erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium aktuell ausführlich aufgezeigt hat, unter welchen formellen Voraussetzungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einer Gaststätte als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Die letzte Anweisung dazu stammte tatsächlich aus dem Jahre ...