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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 21 | Sachzuwendungen: Pauschalierung nach § 37b EStG setzt einkommensteuerpflichtige Einkünfte voraus

Wendet ein Kreditinstitut Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, muss es keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abführen. Die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst nicht alle Zuwendungen. Sie beschränkt sich nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg in erster Instanz auf Zuwendungen, die bei den Empfängern einkommensteuerpflichtige Einkünfte sind. Der Lohnsteuersenat des BFH hat das letzte Wort.

Der erste schwebende Prozess, den wir Ihnen heute vorstellen möchten, betrifft die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG.

Das FG Baden-Württemberg hat in erster Instanz entschieden: Wendet ein Kreditinstitut Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zu, muss es keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abführen. Die Pauschalierung der Einkommensteuer erfasst nicht alle Zuwendungen. Sie beschränkt sich auf Zuwendungen, die bei den Empfängern einkommensteuerpflichtige Einkünfte sind.

Sachleistungen an Privatkunden von Kreditinstituten. – Bei älteren Hörerinnen und Hörern dürften da Jugenderinnerungen wach werden. Jedes Jahr am Weltspartag ließen sich die Banken nämlich nicht lumpen und es...