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Fristverlängerung | Vorrang vor einem Wiedereinsetzungsgesuch
Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist.
Vorliegend hätte die Verlängerung der bereits einmal verlängerten [i]Forchhammer, NWB 52/2019 S. 3846Frist zur Berufungsbegründung der Einwilligung der Klägerin bedurft (§ 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO). Da diese nicht vorlag und nach 23:00 Uhr am letzten Tag der Frist realistischerweise auch nicht mehr zu erlangen war, konnte die Prozessbevollmächtigte der Beklagten einen erfolgversprechenden Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ni...