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Arbeitsentgelt | Anrechnung anderweitigen Verdienstes
Ein während eines vertraglich vereinbarten Freistellungszeitraums erzielter Verdienst des Arbeitnehmers kann nach den Umständen des Einzelfalls auch ohne ausdrückliche Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage der Vertragsparteien auf den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers anzurechnen sein.
Die Arbeitsvertragsparteien hatten ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers vereinbart (Ziff. 5 des Aufhebungsvertrags), das diesem das Recht einräumte, mit einer kürzeren als der für das Arbeitsverhältnis geltenden Kündigungsfrist aus dem Arbeitsverhältnis mit der Arbeitgeberin auszuscheiden. In diesem Fall sollte für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf eine Abfindung i. H. von [...