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GmbH | Gesellschafterausschluss durch Gestaltungsurteil
Die Kapitalerhaltungspflicht des § 30 Abs. 1 GmbHG, auf der die Notwendigkeit der Erbringbarkeit der Abfindungszahlung an den auszuschließenden Gesellschafter aus freiem Vermögen der Gesellschaft beruht, dient dem Schutz der Gläubiger, nicht des auszuschließenden Gesellschafters, so dass dieser daraus auch nicht zu seinen Gunsten ableiten kann, dass die Ausschließung erst mit der Zahlung der Abfindung an ihn wirksam wird.
Auch wenn die Zahlung der Abfindung an den auszuschließenden Gesellschafter damit nach Ansicht des Senats keine Bedingung für das Wirksamwerden des den Ausschluss aussprechenden [i]Bisle, NWB 40/2020 S. 2983Gestaltungsurteils ist, muss das Urteil jedoch die Kapitalerhaltungspflicht des § 30 Abs. 1 GmbHG berücksichtigen und sicherstellen, dass ein Ausschluss nur ausgesprochen wird, wenn nicht schon b...