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BFH 21.04.2021 XI R 29/20, BBK 17/2021 S. 808

Bilanzierung | Zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Einreichung einer E-Bilanz

Die Einreichung einer E-Bilanz ist nur dann wirtschaftlich unzumutbar i. S. von § 150 Abs. 8 AO i. V. mit § 5b Abs. 2 EStG, wenn die Kosten angesichts des Umfangs der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung unverhältnismäßig sind. Kosten von ca. 40 € sind nicht unverhältnismäßig, so dass eine Pflicht zur Einreichung der E-Bilanz besteht.

Mit [i]Höhe der Einkünfte ist irrelevantdem Umfang der Bilanz ist nicht der Gewinn gemeint. Es kommt für die Unverhältnismäßigkeit also nicht darauf an, ob der Unternehmer Gewinne oder Verluste erzielt; denn auch große Konzerne können einen Verlust erzielen und sind nicht deshalb von der Einreichung der E-Bilanz befreit. Gemeint sind der tatsächliche Umfang der Bilanz, d. h. die Anzahl der Positionen, und die Komplexität.

Im [i]Klägerin war Kleinstbetrieb Streitfall ging es um eine UG, die Internetplattformen betrieb und deren Gesellscha...