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Teilwertabschreibungen im Organkreis
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GewStG 1984; § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG
Leitsatz:
Im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises nur insoweit um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu erhöhen, als die Teilwertabschreibungen betragsmäßig den erlittenen Verlusten der Organgesellschaften entsprechen. Der Teilwert der Beteiligung kann jedoch auch ohne Rücksicht auf während des Organschaftsverhältnisses entstandene Verluste unter den Betrag der Anschaffungskosten sinken. In einem solchen Fall sind Teilwertabschreibungen zulässig (Abgrenzung zum Senatsurteil v. - I R 56/82, BStBl 1986 II S. 73).
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin, eine
Holdinggesellschaft,
war in einem ihrer Geschäftsbereiche mittelbar an der J-GmbH beteiligt,
die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der H-GmbH war. Zwischen der
Klägerin und den einzelnen Gesellschaften bestanden
steuerlich anzuerkennende Organschaftsverhältnisse.
Die H-GmbH (Stammkapital im Streitjahr 1985: 4 Mio DM; Rücklagen: 3,1 Mio DM) erlitt in den Jahren 1978 bis 1984
Verluste von ca. 16,5 Mio DM, die der Klägerin im Rahmen des Organkreises zuger...