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BFuP Nr. 4 vom Seite 412

Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in Deutschland und Österreich – Ein Rechtsvergleich

Schwerpunktthema: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Univ.-Prof. Dr. Karina Sopp und Dipl.-Hdl., StB Heike Ullmann, Technische Universität Bergakademie Freiberg

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in nationales Recht am Beispiel von Deutschland und Österreich. Dabei werden einerseits die Gemeinsamkeiten im deutschen und österreichischen Recht herausgearbeitet und andererseits wesentliche Unterschiede identifiziert. Trotz der einheitlichen unionsrechtlichen Basis zeigen sich bei der staatenspezifischen Umsetzung einige bedeutsame Unterschiede. Diese sind insbesondere von Relevanz für Intermediäre, Nutzer und Beteiligte von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen.

1 Einleitung

Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten am die Richtlinie zur Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht endete am . Ziel der Regelungen ist es, den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten durch das Anzeigen von Steuergestaltungen umfassende Informationen zu liefern, um bestehende Gesetzeslücken zu schließen und überprüfungswürdige Steuergestaltungen zu identifizieren. Zudem soll die Verpflichtung, Steuergestaltungen offenzulegen, abschreckend wirken und so letztlich die Anzahl von Steuergestaltungen reduzieren.

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