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BBK Nr. 18 vom Seite 913 Fach 17 Seite 3085

Zulässigkeit des Zweikontenmodells

und vom - IV R 110/94

§ 4 Abs. 4 EStG; § 355 HGB

1. 

Leitsatz:

Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Kredit auf und führt die Kreditmittel einem (reinen) Betriebsausgabenkonto seiner Gesellschaft zu, so sind die Kreditzinsen auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn er in zeitlicher Nähe von einem Guthabenkonto der Gesellschaft gleichhohe Beträge entnimmt, um sein Einfamilienhaus zu finanzieren.

Aus dem Sachverhalt:

Die Kläger sind die geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese unterhielt bei der A-Bank zwei Konten. Auf dem Konto 00 gingen die Honorare und sonstigen Einnahmen der Sozietät ein. Belastet wurde das Konto mit der Zahlung eines Teils der Betriebsausgaben und den Privatentnahmen der Kläger. Über das Konto 01 wurden die Gehaltsaufwendungen für die Angestellten der Sozietät getätigt. Die Kläger hatten Ende 1987 ihren Sozietätsvertrag dahingehend geändert, daß die Gehaltsaufwendungen nicht mehr als Aufwendungen der Sozietät, sondern als Sonderbetriebsausgaben der Sozien behandelt wurden.

Anläßlich einer A...