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BBK Nr. 16 vom Seite 817 Fach 17 Seite 3077

Pachterneuerungsanspruch des Verpächters als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut

§§ 4, 5 EStG

Leitsatz:

Der Verpächter eines Unternehmens hat in seiner Handels- und Steuerbilanz den Anspruch auf Erhaltung und Erneuerung der Pachtgegenstände - Pachterneuerungsanspruch - in Höhe des jährlich zuwachsenden Teilanspruchs zu aktivieren (Bestätigung der Rechtsprechung).

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin - eine GmbH & Co. KG - hat seit ihren Einzelhandelsbetrieb an einen anderen Unternehmer verpachtet. Dieser war nach dem Pachtvertrag (Laufzeit 10 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere 10 Jahre) verpflichtet, den gesamten Erhaltungsaufwand für den Betrieb zu tragen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen, die durch den normalen Gebrauch der Pachtsache notwendig werden. Er bildete für diese Verpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 6 613 DM (1988) und 6 503 DM (1989).

Der Beklagte (das FA ) vertrat in seinem Gewinnfeststellungsbescheid für 1989 die Ansicht, daß die Klägerin einen Substanzerhaltungs- und Substanzerneuerungsanspruch zu aktivieren habe und berichtigte die Bilanz der Klägerin zum erfolgswirksam um einen Aktivposten in Höhe von 12 000 DM. Der Bilanzansatz entspricht dem jäh...