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Die Besteuerung der Vergütungen des Restrukturierungsbeauftragten
Die Umsatzbesteuerung
Mit dem Restrukturierungsbeauftragten hat das in seinen wesentlichen Teilen zum in Kraft getretene StaRUG einen neuen Funktionsträger eingeführt. Für die Erfüllung seiner Aufgaben wird nach den §§ 80 ff. StaRUG eine Vergütung gezahlt. Ziel der folgenden Ausführungen ist eine Systematisierung der wesentlichen Fragen, die sich im Hinblick auf die Besteuerung dieser Vergütung stellen. Dabei wird in diesem Beitrag auf umsatzsteuerliche und in einem weiteren Beitrag (im nächsten Heft) auf ertragsteuerliche Aspekte eingegangen.
Umsatzsteuerlicher Leistender ist – abweichend von der voraussichtlichen Verwaltungsauffassung – die zum Restrukturierungsbeauftragten bestellte natürliche Person auch dann, wenn sie Angestellter oder Gesellschafter ist.
Umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger ist das Land, dessen Restrukturierungsgericht den Beauftragten bestellt.
Der Leistungsort kann davon abhängen, ob das Land einen unternehmerischen Bereich oder eine USt-ID-Nr. hat.
Es liegt in der Regel eine einheitliche Leistung vor, die mit Beendigung des Amtes zu versteuern ist.
Die Auslagen des Restrukturierungsbeauftragten sind keine durchlaufenden Posten.
I. Die umsatzsteuerliche Behandlung im Einzelnen
Bei den ...