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NWB Nr. 33 vom Seite 2407

Die Entwicklung des Teilzeitrechts in Rechtsprechung und Praxis

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2449Insbesondere die Veränderung familiärer Verhältnisse kann dazu führen, dass Arbeitnehmer/innen von der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit vorübergehend oder dauerhaft abweichen möchten. Der klassische Praxisfall solcher sich verändernder Lebensumstände ist die Gründung einer Familie. 66 % der erwerbstätigen Mütter (mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren) arbeiteten 2019 in Teilzeit, bei den Vätern waren es nur 6 %. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, Teilzeitarbeit zu fördern.

Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

[i]Dauerhafte ArbeitszeitverringerungDer Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit kann dauerhaft verlangt werden (§ 8 TzBfG). Dafür muss die Arbeitnehmerin bereits länger als sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Zudem gilt, dass dort i. d. R. mehr als 15 Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden. Sind diese Anforderungen erfüllt, muss die Arbeitnehmerin die Verringerung ihrer Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Dabei sollte auch die gewünschte Arbeitszeitverteilung präzise angegeben werden, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu...