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BBK Nr. 2 vom Seite 91 Fach 17 Seite 3035

Zulässigkeit pauschaler Garantierückstellungen

, EuGH-Az.: Rs. C-275/97

§ 5 EStG; § 8 Abs. 1 KStG; § 249 Abs. 1, § 252 Abs. 1, § 253 Abs. 1 HGB

Dem EuGH werden gem. Art. 177 EGV folg. Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Entspricht es den in der Vierten Richtlinie v. (Jahresabschlußrichtlinie - 78/660/EWG; AblEG Nr. L 222 v. , S. 11) getroffenen Bilanzierungsregelungen, wenn ein Hochbauunternehmen, das zur Ausführung seiner Aufträge neben eigenen Arbeitnehmern auch Subunternehmer einsetzt, eine Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, nicht als Einzelrückstellung unter Berücksichtigung einzelner in bestimmten Aufträgen liegenden Garantierisiken, sondern in einem festen Prozentsatz des garantiebehafteten Umsatzes als Pauschalrückstellung bildet?

2. Bei Bejahung der Frage zu 1: Unter welchen Voraussetzungen, nach welchen Bewertungskriterien und in Höhe welcher Prozentsätze darf eine solche Pauschalrückstellung gebildet werden und wer trägt bei Zweifeln hinsichtlich der Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags den Nachteil der Nichterweislichkeit?

Aus dem Sachverhalt:

Die Klin. hatte eine Pauschalrückstellun...