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BBK Nr. 19 vom Seite 987 Fach 17 Seite 3021

Forderungsverzicht als verdeckte Einlage

- Zufluß der Forderung beim Gesellschafter -

§ 8 Abs. 1 KStG 1977; § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 5, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsätze:

1. Ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft führt bei dieser zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechende Verbindlichkeit auf abziehbare Aufwendungen zurückgeht.

2. Der Verzicht des Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage führt bei ihm zum Zufluß des noch werthaltigen Teils der Forderung.

3. Eine verdeckte Einlage bei der Kapitalgesellschaft kann auch dann anzunehmen sein, wenn der Forderungsverzicht von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person ausgesprochen wird.

Vorgelegte Rechtsfragen:

Der I. Senat hat mit Beschluß v. den Großen Senat in drei Revisionsverfahren (I R 23/93, I R 58/93, I R 103/93) angerufen und ihm gem. § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung vorgelegt:

1.  Führt der Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr werthalt...