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Arbeitsverhältnis | Darlegungslast im Überstundenprozess
Dem EuGH fehlt die Kompetenz, zu Fragen der Arbeitsvergütung Stellung zu nehmen. Die Entscheidung dieses Gerichts v. (Rs. C-55/18, NWB HAAAH-15038) hat keinerlei Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast in einem Überstundenprozess, jedenfalls insoweit nicht, als es um die Frage der arbeitgeberseitigen Veranlassung (Anordnung, Duldung, Billigung, Notwendigkeit) geht.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der bis zum als Auslieferungsfahrer bei dem beklagten Unternehmen gearbeitet hatte. Er machte eine Überstundenvergütung für einen Zeitraum von 1,5 Jahren auf Basis von technischen Zeitaufzeichnungen geltend, die die Arbeitgeberin erstellte. Ob diese Aufzeichnungen zur Erfassung der vergütungspflichtigen Arbeitszeit erstellt worden waren, war zwischen den Parteien st...