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Grunderwerbsteuer | Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen
Die Zusammenlegung mehrerer katholischer Kirchengemeinden, die Anteile einer grundbesitzenden GmbH halten, führt laut zu einer Anteilsvereinigung, die Grunderwerbsteuer auslöst. Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gemäß Art. 140 WRV i. V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV rechtfertigt keine einschränkende Auslegung von § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG oder § 4 Nr. 1 GrEStG kommt nicht in Betracht. Die Befreiungsvorschriften §§ 4 Nr. 4 und 6a GrEStG sind zum maßgeblichen Stichtag noch nicht anwendbar gewesen.