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BBK Nr. 12 vom Seite 617 Fach 17 Seite 3011

Zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen

§ 6a Abs. 3 und 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG; § 8 Abs. 1 KStG; § 49 Abs. 2 Satz 2 UmwG 1969

Leitsätze:

1. Wird eine KG in eine GmbH umgewandelt, darf die GmbH für eine von ihr gegebene Pensionszusage bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellung gem. § 6a Abs. 3 EStG die Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten in der KG berücksichtigen, wenn das mit diesem bestehende Dienstverhältnis oder andere Rechtsverhältnis fortgeführt wird. Um berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten handelt es sich jedoch nur dann, wenn die späteren Pensionsleistungen im Rahmen dieses Dienst- oder Rechtsverhältnisses bei der KG gewinnmindernd in Abzug gebracht werden könnten. Daran fehlt es, wenn der Pensionsberechtigte Gesellschafter (Mitunternehmer) der KG gewesen ist und wenn die Pensionsleistungen deshalb zu dessen Sondervergütungen i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Satz 2 EStG gehören. Es ist dann auf den tatsächlichen Dienstbeginn bei der GmbH abzustellen.

2. Auf diesen tatsächlichen - und nicht auf einen fiktiven früheren - Dienstbeginn ist regelmäßig auch dann abzustellen, wenn der Pensionsberechtigte bereits in einem Dienstverhältnis zu der KG gestanden hatte, bevor er als Gesellscha...