Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Bundesrat will Gesetzesänderung zur Cum-Ex-Ahndung (hib)
Eine Regelung zur Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb auf ihrer Sitzung Ende Juni einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/31872) zur Änderung des Börsengesetzes beschlossen, der nun dem Bundestag zugegangen ist. Beraten wird er allerdings erst vom Ende September zu wählenden neuen Bundestag.
Hintergrund: Im Cum-Ex-Skandal ging es um die Erschleichung von Steuererstattungen durch Ausnützen einer Regelungslücke. Die Methode wurde inzwischen höchstrichterlich als Straftat eingestuft.
Kern des Gesetzentwurfes ist die Streichung von Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes. Diese Regelung führe dazu, heißt es im Entwurf, „dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsicht...