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Online-Nachricht - Dienstag, 10.08.2021

Gesetzgebung | Bundesrat will Gesetzesänderung zur Cum-Ex-Ahndung (hib)

Eine Regelung zur Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb auf ihrer Sitzung Ende Juni einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/31872) zur Änderung des Börsengesetzes beschlossen, der nun dem Bundestag zugegangen ist. Beraten wird er allerdings erst vom Ende September zu wählenden neuen Bundestag.

Hintergrund: Im Cum-Ex-Skandal ging es um die Erschleichung von Steuererstattungen durch Ausnützen einer Regelungslücke. Die Methode wurde inzwischen höchstrichterlich als Straftat eingestuft.

Kern des Gesetzentwurfes ist die Streichung von Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes. Diese Regelung führe dazu, heißt es im Entwurf, „dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsicht...

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