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Gesetzgebung | Bundesrat will Gesetzesänderung zur Cum-Ex-Ahndung (hib)
Eine Regelung zur
Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des
Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb
auf ihrer Sitzung Ende Juni einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/31872) zur
Änderung des Börsengesetzes beschlossen, der nun dem Bundestag zugegangen ist.
Beraten wird er allerdings erst vom Ende September zu wählenden neuen
Bundestag.
Hintergrund: Im Cum-Ex-Skandal ging es um die Erschleichung von Steuererstattungen durch Ausnützen einer Regelungslücke. Die Methode wurde inzwischen höchstrichterlich als Straftat eingestuft.
Kern des Gesetzentwurfes ist die Streichung von Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes. Diese Regelung führe dazu, heißt es im Entwurf, „dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsicht...