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BBK Nr. 15 vom Seite 745 Fach 17 Seite 1683

Aufgabegewinn bei buchmäßiger Überschuldung

14 EStG; § 16 Abs. 2 und Abs. 3 Sätze 2 und 3 EStG

Leitsatz:

Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe eines buchmäßig überschuldeten Betriebs mindert der Überschuldungsbetrag nicht den Aufgabegewinn.

Aus dem Sachverhalt:

Die Kläger betrieben als Eheleute und Mitunternehmer auf dem ihnen gemeinschaftlich gehörenden landwirtschaftlichen Grundbesitz eine Hühnerfarm und erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Nachdem zunächst der Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG berechnet wurde, wechselten die Kläger zur Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschußrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Im Zuge der Betriebsaufgabe wurden vorhandene Betriebsvorrichtungen verschrottet, während die Gebäude und Grundstücksflächen einschließlich der hierauf noch lastenden Verbindlichkeiten in das Privatvermögen entnommen wurden.

Im Anschluß an eine Betriebsprüfung wurde ein Aufgabegewinn in Höhe von ca. 430 000 DM ermittelt, wobei den Verkehrswerten der in das Privatvermögen entnommenen WG deren Buchwerte gegenübergestellt wurden. Bei der Ermittlung des Aufgabegewinns blieben die bestehenden Verbindlichkeiten unberücksichtigt.

Nach erfolglosem Einspruch ga...