Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 7 vom Seite 329 Fach 17 Seite 1665

Pensionsrückstellung bei fest zugesagten Rentenerhöhungen

§ 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG

Leitsätze:

1. Fest zugesagte prozentuale Erhöhungen von Renten und Rentenanwartschaften sind keine ungewissen Erhöhungen i. S. des § 6a Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 EStG (Anschluß an Senatsurteil v. - I R 105/94, BBK F. 1 S. 3456).

2. Eine vorgesehene Erhöhung der Renten oder Rentenanwartschaften um 1 und 2 v. H. jährlich ist nicht ungewiß, sondern klar und fest vereinbart.

Aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin (GmbH) erteilte ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern im wesentlichen gleichlautende Pensionszusagen. Dabei sollte sich die Rente in der Zeit der Anwartschaft ungeachtet der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um mindestens 1 v. H. und nach Beginn der Rente um mindestens 2 v. H. erhöhen. Das FA erkannte die zweiprozentigen Erhöhungen bei den Rückstellungen nicht an und setzte insoweit vGA an. Das FG gab der Klage statt. Die Revision des FA blieb bezüglich der Höhe der Rückstellungen erfolglos.

Aus den Gründen

1.  Gem. § 6a Abs. 1 EStG darf für Pensionsverpflichtungen eine steuerwirksame Rückstellung gebildet werden, sofern die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rückstellung ist höchstens mit dem Teilwert der Pe...