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STFAN Nr. 8 vom Seite 5

Lohnsteuerliche Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

StBin Dipl.-Kffr. Beate Gölz-Kälberer und Dr. Daniel R. Kälberer

Mit Datum vom hat die Finanzverwaltung ihr lang erwartetes Schreiben zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen veröffentlicht. Das im Vorhinein intensiv diskutierte Anwendungsschreiben stellt nunmehr klar, in welchen Fällen die Finanzverwaltung bei Gutscheinen und Geldkarten zukünftig die Grenzen zum Sachlohn ziehen wird. Mit Blick auf die weit verbreitete Barlohnsubstitution hat dies nicht nur Auswirkungen auf die monatliche Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, sondern betrifft u. a. auch die Pauschalierung nach § 37b EStG. Der vorliegende Beitrag fasst deshalb die wichtigsten Kernpunkte des BMF-Schreibens zusammen.

Allgemeiner Regelungsbereich

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde der Begriff des Sachlohns ab dem gesetzlich neu definiert. So heißt es in § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG nunmehr: Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.

Dies gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Damit wird festgesch...BStBl 2021 I S. 624

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