Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 5 vom Fach 15 Seite 1297

Die Änderungen zur Ertragsbesteuerung der Unternehmen durch das StÄndG 2001 und das UntStFG (Teil B)

von Oberregierungsrat Dieter Grützner, Münster

 

10. Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG)

Nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG darf eine Pensionsrückstellung u. a. nur bei Vorliegen einer schriftlichen Pensionszusage gebildet werden. Ergänzend dazu ergab sich bisher aus R 41 Abs. 7 EStR, dass die Verpflichtung zum Ausweis der Rückstellung dann und insoweit bestehe, als sich die Versorgungsleistungen dem Grunde und der Höhe nach aus der Versorgungszusage ergeben. Mit der Ergänzung des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG, wonach in der schriftlichen Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten Leistungen enthalten sein müssen, hat der Gesetzgeber nach seinem Verständnis lediglich eine der Rechtssicherheit dienende Klarstellung getroffen (BT-Drucks. 14/7341, S. 22), so dass damit keine Rechtsänderung eingetreten ist.

11. Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b EStG)

(1) Entsprechend den bisherigen Regelungen in § 6 Abs. 5 EStG zum Verzicht auf die Aufdeckung stiller Reserven aus Anlass der Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen können die durch die Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aufgedeckten stillen Reserven nach der bisherigen Fassung von § 6b Ab...