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NWB Nr. 32 vom Seite 2326

Nachgelagerte Besteuerung der Altersrente – abstrakt verfassungsgemäß und konkret berechenbar

Hon.-Prof. Dr. Gregor Nöcker

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2340Leibrenten gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG unterliegen seit dem VZ 2005 der sog. nachgelagerten Besteuerung. Sie ist verfassungsgemäß, bedarf aber einer Prüfung in jedem Einzelfall, ob der Rentner mindestens den Teil der voraussichtlichen Altersrente steuerfrei erhält, der der Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen entspricht (sog. doppelte Besteuerung der Rente). Konkrete Berechnungsparameter hat der BFH in den beiden Urteilen v.  - X R 33/19 ( NWB XAAAH-80103) und X R 20/19 ( NWB NAAAH-80102) benannt.

(„Haupt-Urteil“)

[i]Wahrscheinlichkeitsrechnung konkretisiert Höhe des steuerfreien Teils der RenteIm Rahmen dieser Vergleichs- und Prognoserechnung auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns ist der steuerfreie Teil der Rente während der statistisch erwartbaren Bezugsdauer mit den während der Beitragszeit aus dem zu versteuernden Einkommen geleisteten Altersvorsorgebeiträgen zu vergleichen. Der Grundfreibetrag wie auch die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sind nicht relevant.

[i]Einbeziehung einer Hinterbliebenenrente folgerichtigAuch die Hinterbliebenenrente der Ehefrau des Klägers, ein in den meisten Jahren seiner beruflichen Tätigkeit selbständig tätiger Steuerberat...