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IWB Nr. 15 vom Seite 605

Deutsche Forschungszulage vs. französischer Crédit d'Impôt Recherche

Eine vergleichende Analyse steuerlicher F&E-Anreizsysteme in Deutschland und Frankreich

Yannick Barbu, Olivier Vergniolle und Nicolas Guilland

Die deutsche Forschungszulage erfährt von unterschiedlichen Seiten Kritik. Während vonseiten der Unternehmen insbesondere die Höhe der Bemessungsgrundlage sowie deren Begrenzung in Unternehmensverbünden kritisiert wird, bemängelte kürzlich der Bundesrechnungshof mangelnde Zielgenauigkeit und Rechtssicherheit. Tatsächlich ließe sich das Forschungszulagengesetz (FZulG) verschiedentlich anpassen, um das Gesetz effektiver und rechtssicherer zu machen. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, einen Blick nach Frankreich zu werfen. Denn dort existiert bereits seit 1983 ein Steueranreizsystem für Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E), in Form des Crédit d'Impôt Recherche (CIR). Dieser hat sich von einem ursprünglich vorübergehenden und eng begrenzten Instrument mittlerweile zur wichtigsten französischen F&E-Förderung entwickelt. Dieser Beitrag hat daher zum Ziel, den französischen CIR sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Forschungszulage und CIR darzustellen und Entwicklungspotenziale der Forschungszulage aufzuzeigen.

Kernaussagen
  • Innerhalb der EU gehört Frankreich zu den Staaten, die privatwirtschaftliche F&E am stärksten fördern. Mit dem CIR bietet Frankreich bereits seit Langem eine der deutschen Forschungszulage dem Grunde nach vergleichbare steuerliche Forschungsförderung.

  • Grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Anreizsystemen bestehen vor allem darin, dass der CIR seit einer Reform 2008 der Höhe nach unbegrenzt ist. Untersuchungen zeigen, dass die Abschaffung der betragsmäßigen Begrenzung des CIR zu deutlich höheren F&E-Ausgaben der französischen Unternehmen geführt hat. Eine entsprechende Entwicklung erscheint auch für die deutsche Forschungszulage sinnvoll.

  • Ein Vergleich von Forschungszulage und CIR zeigt auch noch andere Weiterentwicklungspotenziale der Forschungszulage auf. Diese bestehen insbesondere hinsichtlich einer Erweiterung der Kategorien von förderfähigen Aufwendungen sowie einer Vereinfachung des Antragsverfahrens.

S. 606