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Anwendungsfragen zu den verlängerten Steuererklärungsfristen
Das BMF hat zu Anwendungsfragen der Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (BGBl 2021 I S. 2035) für den Besteuerungszeitraum 2020 Stellung genommen (, NWB TAAAH-84089). S. 636
Hintergrund: Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wurden die Erklärungsfristen in beratenen wie in nicht beratenen Fällen (§ 149 Abs. 2 und 3 AO) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Abs. 2 Satz 1 und 2 AO) für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert (ATAD-Umsetzungsgesetz, BGBl 2021 I S. 2035). Das o. g. BMF-Schreiben soll die sich hieraus ergebenden Anwendungsfragen beantworten.
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:
Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020
Nich...