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Körperschaftsteuer | Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von jPöR
Das BMF hat zur Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG bei disquotaler Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Gesellschafter Stellung genommen (, NWB NAAAH-83991).
Danach wird die bisherige Rz. 28 des , NWB UAAAD-31921 (BStBl 2009 I S. 1303), durch neue Rz. 28 und 28a ersetzt.
Hinweise: Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.